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Elektrosmog-Grenzwerte in der Schweiz & Liechtenstein

Was gilt wirklich? – Ein fundierter Überblick für alle, die Klarheit suchen.

Elektrosmog Grenzwerte Schweiz und Liechtenstein – Mobilfunkmast und Umgebung
Mobilfunk, WLAN und viele technische Anlagen erzeugen elektromagnetische Felder. Grenzwerte sorgen für Schutz und Vorsorge.

In der Schweiz und in Liechtenstein gelten im internationalen Vergleich sehr strenge Vorschriften für elektromagnetische Felder (EMF). Grundlage ist die NISV – Verordnung über den Schutz vor nichtionisierender Strahlung. Sie regelt elektrische, magnetische und elektromagnetische Felder aus Stromnetzen, Bahnverkehr, Mobilfunk, WLAN, 5G, Radar und technischen Anlagen.

Gut zu wissen: Die Schweiz zählt weltweit zu den Ländern mit den strengsten Vorsorgegrenzwerten für Elektrosmog.

1. Zwei Arten von Grenzwerten – Schutz & Vorsorge

  • Immissionsgrenzwerte: Schützen vor wissenschaftlich gesicherten gesundheitlichen Effekten. Diese Werte dürfen niemals überschritten werden.
  • Anlagegrenzwerte: Gelten zusätzlich an Orten mit empfindlicher Nutzung (Wohnungen, Schlafzimmer, Schulen, Kindergärten, Spitäler). Sie liegen deutlich tiefer und dienen der langfristigen Vorsorge.

2. Niederfrequente Felder (50 Hz)

Die NISV unterscheidet Niederfrequenz (z. B. Strom) und Hochfrequenz (z. B. Mobilfunk). Beide Bereiche haben klare Grenzwerte.

Niederfrequente Felder entstehen vor allem durch Stromleitungen, Trafostationen, Hochspannungsleitungen und Bahninfrastruktur. Unterschieden wird zwischen elektrischem und magnetischem Feld.

Elektrische Felder

Elektrische Felder entstehen, sobald Spannung anliegt – also auch dann, wenn ein Gerät ausgeschaltet, aber eingesteckt ist.

  • Immissionsgrenzwert: 5 000 V/m (5 kV/m)
  • Typische Wohnwerte: unter 50 V/m

Magnetische Felder

Magnetfelder entstehen nur, wenn Strom fliesst – z. B. bei eingeschalteten Geräten, Leitungen oder Zügen.

  • Immissionsgrenzwert: 100 µT
  • Anlagegrenzwert (OMEN): 1 µT
  • Typische Wohnwerte: 0.05–0.3 µT
In der Praxis wird der Anlagegrenzwert bei Freileitungen meist ab ca. 60–80 m Abstand eingehalten, bei Erdkabeln bereits ab 6–8 m.

3. Bahninfrastruktur (Tram, Zug, Oberleitungen)

Trams, Züge und deren Oberleitungen erzeugen magnetische Felder im 50-Hz-Bereich.

Zug Bahn Oberleitung Elektrosmog

Alle Bahnanlagen müssen die NISV einhalten. Besonders geprüft wird, ob an Orten mit empfindlicher Nutzung (Wohnungen, Schulen) der Anlagegrenzwert von 1 µT unterschritten bleibt.

Bei neuen Bahnprojekten sind Modellrechnungen und Messungen vorgeschrieben, um die Einhaltung der Grenzwerte nachzuweisen.

4. Hochfrequente Strahlung (Mobilfunk, WLAN, 5G, Bluetooth)

Hochfrequente elektromagnetische Felder werden für drahtlose Kommunikation genutzt. Die Grenzwerte sind frequenzabhängig und werden in Volt pro Meter (V/m) angegeben.


Strahlung in der Schweiz

Frequenzbereich Typisches Beispiel Immissionsgrenzwert Anlagegrenzwert (Wohnräume, Schulen)
10–400 MHz UKW, Funk 28 V/m 4 V/m
700 MHz LTE 700 36 V/m 4 V/m
900 MHz GSM, LTE 42 V/m 4 V/m
1 800–2 600 MHz 4G, 5G 58–61 V/m 6 V/m
3 500 MHz 5G-NR 61 V/m 5 V/m

Die Werte gelten als 6-Minuten-Mittelwert, also nicht für ganz kurze Spitzen. An Orten mit empfindlicher Nutzung darf die Strahlung nur einen Bruchteil des Immissionsgrenzwerts betragen.

Wichtig: Anlagegrenzwerte sind deutlich strenger (typisch 4–6 V/m) und gelten an Orten wie Schlafzimmern, Schulzimmern oder Spitälern.
Vorsorge-Tipp: In Schlafräumen empfehlen viele Fachstellen besonders niedrige Werte, oft unter 0.1 V/m.

5. Radaranlagen

Radaranlagen senden gepulste Hochfrequenzstrahlung im Bereich von 1–10 GHz. Die Grenzwerte sind die gleichen wie für Mobilfunk (bis 61 V/m). An sensiblen Orten gilt auch hier der vorsorgliche Anlagegrenzwert.Strahlung Flughafen Radar

Einsatzbereich Frequenz Beispiele
Luftfahrt 2–4 GHz Flughäfen Zürich, Genf
Militär 1–10 GHz Armee-Radarstationen
Wetterradar 5–10 GHz MeteoSchweiz: Albis, La Dôle, Weissfluh
Schifffahrt 9 GHz Navigation auf Seen
Obwohl Radar hohe Impulsleistungen hat, wird die Belastung nach Mittelwerten berechnet. Sicherheitsabstände verhindern Überschreitungen für die Bevölkerung.

6. Internationale Richtlinien (ICNIRP)

Die ICNIRP ist eine internationale Fachkommission für Strahlenschutz. Sie publiziert Empfehlungen, auf denen viele nationale Regelungen basieren. Die Schweizer Vorsorge (Anlagegrenzwerte) geht in der Praxis häufig über internationale Mindestanforderungen hinaus.

Allgemeinbevölkerung (Beispiele)

  • 50 Hz: 5 kV/m, 100 µT
  • 900 MHz: 42 V/m
  • 1 800 MHz: 58 V/m
  • 2–6 GHz: 61 V/m

Beruflich exponiert (Beispiele)

  • 50 Hz: 10 kV/m, 500 µT
  • 900 MHz: 94 V/m
  • 2–6 GHz: 137 V/m

7. Wie misst man Elektrosmog richtig?

Eine professionelle Elektrosmog-Messung unterscheidet zwischen Nieder- und Hochfrequenz. Dabei werden elektrische und magnetische Komponenten separat gemessen.

  • mit kalibrierten Geräten und sauberer Methodik
  • orientiert an SBM-2015-Richtwerten (Baubiologie Standard), wenn Vorsorgewerte gewünscht sind
  • im Schlafbereich typischerweise in µT (Magnetfeld) und V/m (elektrisches Feld)
  • bei WLAN, DECT, 5G je nach Gerät in µW/m² oder V/m
Praxisnutzen: Mit einer Messung sieht man schnell, wo die Hauptquellen liegen – und welche Massnahmen die Belastung spürbar senken können.

8. Fazit: Was bedeuten die Grenzwerte für Sie?

  • Gesetzliche Grenzwerte verhindern akute Gesundheitsgefahren.
  • Anlagegrenzwerte bieten zusätzlichen Schutz für empfindliche Orte.
  • Vorsorglich lohnt es sich, die Belastung im Alltag weiter zu senken – besonders im Schlafzimmer.

Wer Elektrosmog reduzieren möchte, setzt auf Abstand, bewusste Nutzung und bei Bedarf eine fachgerechte Messung.

Unser Tipp: Ein Elektrosmog-Check zeigt Ihnen, ob Ihr Zuhause innerhalb der empfohlenen Richtwerte liegt – und wo Sie mit einfachen Schritten verbessern können.

Quellen

Professionelle Messung der Strahlung

Vertraue auf geprüfte Messpraxis:
Unsere Messungen basieren auf dem Baubiologie-Standard SBM-2015 und berücksichtigen die offiziellen NISV-Grenzwerte der Schweiz. Mehr über unsere Messdienstleistung erfahren.
Elektrosmog-Experte Gregor Ott

Über den Autor

Gregor Ott · Geschäftsführer Biovital GmbH, Elektrosmog-Experte

Gregor Ott führt seit vielen Jahren Elektrosmog-Messungen in der Schweiz, Österreich und Liechtenstein durch. Sein Schwerpunkt liegt auf praxisnaher Beratung, transparenten Messergebnissen nach SBM-2015 und individuellen Lösungen zur Reduktion von Belastungen im Wohn- und Arbeitsumfeld.

Expertise Elektrosmog-Messungen · Strahlenschutz · Schlafplatzanalyse