Elektrosmog-Grenzwerte in der Schweiz & Liechtenstein
Was gilt wirklich? – Ein fundierter Überblick für alle, die Klarheit suchen.
In der Schweiz und in Liechtenstein gelten im internationalen Vergleich sehr strenge Vorschriften für elektromagnetische Felder (EMF). Grundlage ist die NISV – Verordnung über den Schutz vor nichtionisierender Strahlung. Sie regelt elektrische, magnetische und elektromagnetische Felder aus Stromnetzen, Bahnverkehr, Mobilfunk, WLAN, 5G, Radar und technischen Anlagen.
1. Zwei Arten von Grenzwerten – Schutz & Vorsorge
- Immissionsgrenzwerte: Schützen vor wissenschaftlich gesicherten gesundheitlichen Effekten. Diese Werte dürfen niemals überschritten werden.
- Anlagegrenzwerte: Gelten zusätzlich an Orten mit empfindlicher Nutzung (Wohnungen, Schlafzimmer, Schulen, Kindergärten, Spitäler). Sie liegen deutlich tiefer und dienen der langfristigen Vorsorge.
2. Niederfrequente Felder (50 Hz)
Niederfrequente Felder entstehen vor allem durch Stromleitungen, Trafostationen, Hochspannungsleitungen und Bahninfrastruktur. Unterschieden wird zwischen elektrischem und magnetischem Feld.
Elektrische Felder
Elektrische Felder entstehen, sobald Spannung anliegt – also auch dann, wenn ein Gerät ausgeschaltet, aber eingesteckt ist.
- Immissionsgrenzwert: 5 000 V/m (5 kV/m)
- Typische Wohnwerte: unter 50 V/m
Magnetische Felder
Magnetfelder entstehen nur, wenn Strom fliesst – z. B. bei eingeschalteten Geräten, Leitungen oder Zügen.
- Immissionsgrenzwert: 100 µT
- Anlagegrenzwert (OMEN): 1 µT
- Typische Wohnwerte: 0.05–0.3 µT
3. Bahninfrastruktur (Tram, Zug, Oberleitungen)
Trams, Züge und deren Oberleitungen erzeugen magnetische Felder im 50-Hz-Bereich.

Alle Bahnanlagen müssen die NISV einhalten. Besonders geprüft wird, ob an Orten mit empfindlicher Nutzung (Wohnungen, Schulen) der Anlagegrenzwert von 1 µT unterschritten bleibt.
4. Hochfrequente Strahlung (Mobilfunk, WLAN, 5G, Bluetooth)
Hochfrequente elektromagnetische Felder werden für drahtlose Kommunikation genutzt. Die Grenzwerte sind frequenzabhängig und werden in Volt pro Meter (V/m) angegeben.
| Frequenzbereich | Typisches Beispiel | Immissionsgrenzwert | Anlagegrenzwert (Wohnräume, Schulen) |
|---|---|---|---|
| 10–400 MHz | UKW, Funk | 28 V/m | 4 V/m |
| 700 MHz | LTE 700 | 36 V/m | 4 V/m |
| 900 MHz | GSM, LTE | 42 V/m | 4 V/m |
| 1 800–2 600 MHz | 4G, 5G | 58–61 V/m | 6 V/m |
| 3 500 MHz | 5G-NR | 61 V/m | 5 V/m |
Die Werte gelten als 6-Minuten-Mittelwert, also nicht für ganz kurze Spitzen. An Orten mit empfindlicher Nutzung darf die Strahlung nur einen Bruchteil des Immissionsgrenzwerts betragen.
5. Radaranlagen
Radaranlagen senden gepulste Hochfrequenzstrahlung im Bereich von 1–10 GHz. Die Grenzwerte sind die gleichen wie für Mobilfunk (bis 61 V/m). An sensiblen Orten gilt auch hier der vorsorgliche Anlagegrenzwert.
| Einsatzbereich | Frequenz | Beispiele |
|---|---|---|
| Luftfahrt | 2–4 GHz | Flughäfen Zürich, Genf |
| Militär | 1–10 GHz | Armee-Radarstationen |
| Wetterradar | 5–10 GHz | MeteoSchweiz: Albis, La Dôle, Weissfluh |
| Schifffahrt | 9 GHz | Navigation auf Seen |
6. Internationale Richtlinien (ICNIRP)
Die ICNIRP ist eine internationale Fachkommission für Strahlenschutz. Sie publiziert Empfehlungen, auf denen viele nationale Regelungen basieren. Die Schweizer Vorsorge (Anlagegrenzwerte) geht in der Praxis häufig über internationale Mindestanforderungen hinaus.
Allgemeinbevölkerung (Beispiele)
- 50 Hz: 5 kV/m, 100 µT
- 900 MHz: 42 V/m
- 1 800 MHz: 58 V/m
- 2–6 GHz: 61 V/m
Beruflich exponiert (Beispiele)
- 50 Hz: 10 kV/m, 500 µT
- 900 MHz: 94 V/m
- 2–6 GHz: 137 V/m
7. Wie misst man Elektrosmog richtig?
Eine professionelle Elektrosmog-Messung unterscheidet zwischen Nieder- und Hochfrequenz. Dabei werden elektrische und magnetische Komponenten separat gemessen.
- mit kalibrierten Geräten und sauberer Methodik
- orientiert an SBM-2015-Richtwerten (Baubiologie Standard), wenn Vorsorgewerte gewünscht sind
- im Schlafbereich typischerweise in µT (Magnetfeld) und V/m (elektrisches Feld)
- bei WLAN, DECT, 5G je nach Gerät in µW/m² oder V/m
8. Fazit: Was bedeuten die Grenzwerte für Sie?
- Gesetzliche Grenzwerte verhindern akute Gesundheitsgefahren.
- Anlagegrenzwerte bieten zusätzlichen Schutz für empfindliche Orte.
- Vorsorglich lohnt es sich, die Belastung im Alltag weiter zu senken – besonders im Schlafzimmer.
Wer Elektrosmog reduzieren möchte, setzt auf Abstand, bewusste Nutzung und bei Bedarf eine fachgerechte Messung.
Quellen
Professionelle Messung der Strahlung
Unsere Messungen basieren auf dem Baubiologie-Standard SBM-2015 und berücksichtigen die offiziellen NISV-Grenzwerte der Schweiz. Mehr über unsere Messdienstleistung erfahren.
