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Elektrosmog in der Schweiz – Grenzwerte im Überblick

Elektrosmog Handymast

Die Schweiz hat im internationalen Vergleich strenge Vorschriften für elektromagnetische Felder (EMF). Geregelt wird alles durch die Verordnung über den Schutz vor nichtionisierender Strahlung (NISV). Sie legt sowohl Immissionsgrenzwerte (für die Allgemeinbevölkerung) als auch Anlagegrenzwerte (für sensible Orte wie Wohnungen, Schulen oder Spitäler) fest.

Hochspannungsleitungen & Trafostationen

Bei Niederfrequenz (50 Hz) stehen elektrische und magnetische Felder im Mittelpunkt:

Feldtyp Grenzwert Beispiele
Magnetische Flussdichte 1 µT Hochspannungsleitungen, Trafostationen, Stromleitungen in Gebäuden
Elektrische Felder Kein spezifischer Anlagegrenzwert definiert
In der Praxis wird der Wert bei Freileitungen meist ab ca. 60–80 m Abstand eingehalten, bei Erdkabeln schon ab 6–8 m.

Bahninfrastruktur (Tram, Zug, Oberleitungen)

Trams, Züge und deren Oberleitungen erzeugen magnetische Felder im 50 Hz-Bereich. Alle Bahnanlagen müssen die NISV einhalten. Besonders geprüft wird, ob in Orten mit empfindlicher Nutzung (Wohnungen, Schulen) der Anlagegrenzwert von 1 µT unterschritten bleibt.

Bei neuen Bahnprojekten sind Modellrechnungen und Messungen vorgeschrieben, um die Einhaltung der Grenzwerte nachzuweisen.

Mobilfunk, WLAN & 5G

Die Grenzwerte sind frequenzabhängig. Um Besuchern ein besseres Verständnis zu geben, sind in der Tabelle Beispiele aus dem Alltag ergänzt.

Frequenz Immissionsgrenzwert Anlagegrenzwert (OMEN) Beispiele
700 MHz 36 V/m 4–6 V/m 5G (niedrige Bandbreite), LTE
800 MHz 39 V/m GSM (ältere Netze), LTE
900 MHz 42 V/m 3G (UMTS), GSM
1 400 MHz 51 V/m 5G-Signale in Mitteleuropa
1 800 MHz 58 V/m 4G (LTE), DECT-Schnurlostelefone
2 100 MHz 61 V/m 3G/UMTS, Videotelefonie
2 400–3 500 MHz 61 V/m WLAN, Bluetooth, 5G (Midband)
Anlagegrenzwerte sind deutlich strenger (4–6 V/m) und gelten an Orten wie Schlafzimmern, Schulzimmern oder Spitälern.

Radaranlagen

Radaranlagen senden gepulste Hochfrequenzstrahlung im Bereich von 1–10 GHz. Die Grenzwerte sind die gleichen wie für Mobilfunk (bis 61 V/m). An sensiblen Orten gilt auch hier der vorsorgliche Anlagegrenzwert von 4–6 V/m.

Einsatzbereich Frequenz Beispiele
Luftfahrt 2–4 GHz Flughäfen Zürich, Genf
Militär 1–10 GHz Armee-Radarstationen
Wetterradar 5–10 GHz MeteoSchweiz: Albis, La Dôle, Weissfluh
Schifffahrt 9 GHz Navigation auf Seen
Obwohl Radar hohe Impulsleistungen hat, wird die Belastung nach Mittelwerten berechnet. Sicherheitsabstände verhindern Überschreitungen für die Bevölkerung.

Fazit

Die Schweizer NISV deckt alle wichtigen Strahlungsquellen ab – von Hochspannungsleitungen und Trafostationen über Bahninfrastruktur bis hin zu Mobilfunk, WLAN und Radaranlagen. Sie schützt mit Immissionsgrenzwerten vor akuten Effekten und mit strengen Anlagegrenzwerten vorsorglich auch bei Langzeitbelastung. Wer Elektrosmog reduzieren möchte, setzt auf Abstand, bewusste Nutzung und bei Bedarf eine fachgerechte Messung.

Eine professionelle Elektrosmog-Messung zeigt die reale Belastung vor Ort – besonders wichtig in der Nähe von Leitungen, Bahntrassen oder Radarstandorten.
Elektrosmog-Experte Gregor Ott

Über den Autor

Gregor Ott · Geschäftsführer Biovital GmbH, Elektrosmog-Experte

Gregor Ott führt seit vielen Jahren Elektrosmog-Messungen in der Schweiz, Österreich und Liechtenstein durch. Sein Schwerpunkt liegt auf praxisnaher Beratung, transparenten Messergebnissen nach SBM-2015 und individuellen Lösungen zur Reduktion von Belastungen im Wohn- und Arbeitsumfeld.

Expertise Elektrosmog-Messungen · Strahlenschutz · Schlafplatzanalyse