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Elektrosmog Grenzwerte Schweiz

Was gilt in der Schweiz und Liechtenstein? – Ein Überblick für alle, die Klarheit möchten.

Wenn von „Elektrosmog“ die Rede ist, geht es um elektrische, magnetische und elektromagnetische Felder. Sie entstehen durch Stromleitungen, Mobilfunk, WLAN, Haushaltgeräte und viele technische Anlagen. Damit diese Felder uns nicht schaden, gibt es in der Schweiz klare Grenzwerte – festgelegt in der NISV (Verordnung über nichtionisierende Strahlung). Auch Liechtenstein folgt denselben Regeln.

Gut zu wissen: Die Schweiz gehört weltweit zu den Ländern mit den strengsten Vorschriften für elektromagnetische Felder.

1. Zwei Arten von Grenzwerten

  • Immissionsgrenzwert: schützt vor gesundheitlichen Schäden. Er darf nie überschritten werden.
  • Anlagegrenzwert: gilt zusätzlich an sensiblen Orten wie Wohnungen, Schulen oder Kindergärten. Er ist deutlich tiefer und dient der Vorsorge.

2. Niederfrequente Felder (z. B. Stromleitungen, Trafos, 50 Hz)

Elektrisches Feld

Entsteht, sobald Spannung anliegt – also auch bei ausgeschaltetem Gerät, wenn es eingesteckt ist.

  • Grenzwert: 5 000 V/m (5 kV/m)
  • Typische Werte: unter 50 V/m in Wohnräumen

Magnetisches Feld

Tritt auf, wenn Strom fliesst – etwa beim Betrieb von Leitungen, Motoren oder Heizungen.

  • Immissionsgrenzwert: 100 µT (Mikrotesla)
  • Anlagegrenzwert (Wohnung, Schule etc.): 1 µT
  • Typische Werte: 0.05–0.3 µT in Wohnungen, höher direkt unter Leitungen

3. Hochfrequente Strahlung (Mobilfunk, WLAN, 5G, Bluetooth)

Diese Wellen werden für drahtlose Kommunikation genutzt. Entscheidend ist hier die elektrische Feldstärke (V/m), die angibt, wie stark die Strahlung ist.

Frequenzbereich Typisches Beispiel Immissionsgrenzwert Anlagegrenzwert (Wohnräume, Schulen)
10–400 MHz UKW, Funk 28 V/m 4 V/m
700 MHz LTE 700 36 V/m 4 V/m
900 MHz GSM, LTE 42 V/m 4 V/m
1 800–2 600 MHz 4G, 5G 58–61 V/m 6 V/m
3 500 MHz 5G-NR 61 V/m 5 V/m

Die Werte gelten als 6-Minuten-Mittelwert, also nicht für ganz kurze Spitzen. An Orten mit empfindlicher Nutzung darf die Strahlung nur einen Bruchteil des Immissionsgrenzwerts betragen.

Tipp: In Schlafräumen sollte die Belastung möglichst niedrig sein – viele Experten empfehlen unter 0.1 V/m (Vorsorgebereich).

4. Wie misst man Elektrosmog richtig?

Eine Elektrosmog-Messung unterscheidet zwischen nieder- und hochfrequenten Feldern. Dabei werden elektrische und magnetische Komponenten separat gemessen. Professionelle Messungen erfolgen:

  • mit kalibrierten Geräten nach SBM-2015-Richtwerten (Baubiologie Standard)
  • im Schlafbereich meist in µT (Magnetfeld) und V/m (elektrisches Feld)
  • bei WLAN, DECT, 5G in µW/m² oder V/m

5. Internationale Richtlinien (ICNIRP)

Die ICNIRP ist die internationale Fachkommission für Strahlenschutz. Sie legt Empfehlungen fest, auf denen die meisten Länder ihre Gesetze aufbauen.

Allgemeinbevölkerung

  • 50 Hz: 5 kV/m, 100 µT
  • 900 MHz: 42 V/m
  • 1 800 MHz: 58 V/m
  • 2 GHz–6 GHz: 61 V/m

Beruflich Exponierte

  • 50 Hz: 10 kV/m, 500 µT
  • 900 MHz: 94 V/m
  • 2 GHz–6 GHz: 137 V/m

6. Fazit: Was bedeuten die Grenzwerte für dich?

  • Die gesetzlichen Grenzwerte verhindern akute Gesundheitsgefahren.
  • Die Anlagegrenzwerte bieten zusätzlichen Schutz für empfindliche Orte.
  • Vorsorglich lohnt es sich, die Belastung im Alltag weiter zu senken – besonders im Schlafzimmer.

Mit einer professionellen Messung siehst du schnell, wo die Hauptquellen liegen, und wie du die Strahlung mit einfachen Massnahmen deutlich reduzieren kannst.

Unser Tipp: Ein Elektrosmog-Check zeigt dir, ob dein Zuhause innerhalb der empfohlenen Richtwerte liegt.

Quellen

Professionelle Messung der Strahlung

Vertraue auf geprüfte Messpraxis:
Unsere Messungen basieren auf dem Baubiologie-Standard SBM-2015 und berücksichtigen die offiziellen NISV-Grenzwerte der Schweiz. Mehr über unsere Messdienstleistung erfahren.